Notwendige Unterlagen - für Sie im Überblick
/ Unterlagen
Notwendige Unterlagen - für Sie im Überblick
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Erforderliche Objektunterlagen
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind umfangreiche Objektunterlagen notwendig, meist sind diese in den jeweiligen Bauakten vorhanden. Sollte jedoch einmal etwas fehlen, so kümmern wir uns um deren Beschaffung oder sind Ihnen dabei behilflich.
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Folgende Objektunterlagen sind bei der Erstellung eines Gutachtens wichtig
- Maßstäblicher Lageplan neueren Datums (Katasterauszug)
- Maßstäbliche Planunterlagen der baulichen Anlagen (wenn keine Planunterlagen vorhanden und diese auch nicht beim Staatsarchiv beschafft werden können, erfolgt gegen Aufpreis ein örtliches Aufmaß mit Lasermessgerät)
- Bewilligungsverträge über evtl. vorhandene Eintragungen in Abt. II (Lasten- und Beschränkungen) sowie erkennbaren Herrschvermerken im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug neueren Datums
- Vertragsunterlagen über im Grundbuch nicht eintragungsverpflichtende Vereinbarungen (z. B. Überbaurecht, Notwegerecht als privatrechtliche Vereinbarungen des BGB)
- Mietvertragsunterlagen sowie Nachweis der zum Wertermittlungsstichtag tatsächlich gezahlten Mieten
- Energieausweis
- Bei Wohnungs- und Teileigentum: Teilungserklärung (sog. Grundlagenurkunde) mit Aufteilungsplan, Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen, Wohngeld-/Betriebskostenabrechnungen, Rücklagenstände
- Weitere wertrelevante Unterlagen
Diese Unterlagen beschaffen wir in der Regel für Sie:
- Altastenauszug, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (für Bayern und Brandenburg nicht relevant)
- Auszug aus der Denkmalliste
Bei der Unterlagenbeschaffung, welche sich nicht immer als einfach darstellt, sind wir Ihnen gerne behilflich.
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Bearbeitungsablauf
- Erster Kontakt
- Definition des Bewertungsgegenstandes und des genauen Auftragszwecks
- Erstellung des Sachverständigenvertrages durch den Sachverständigen (bei Privatgutachten)
- Schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber
- Ggfls. Beschaffung weiterer Unterlagen durch den Sachverständigen
- Vereinbarung und Durchführung des Ortstermins
- Marktrecherche und eigentliche Bewertungstätigkeit
- Ausarbeitung des Gutachtens
- Besprechungstermin mit dem Auftraggeber
- Abgabe des Gutachtens
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Honorar
Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung (Fassung vom 9. Oktober 2020)
Sie haben auf
http://www.lvs-bayern.de/pages/1/4/dokumente
die Möglichkeit, sich die vollständige Honorar-Richtlinie herunter zu laden (Anlagen mit Begriffsklärungen, Beispielberechnung).
Sie haben natürlich die Möglichkeit, sich von uns ein individuelles Honorarangebot zu Ihrem Objekt erstellen zu lassen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich diese Honorar-Richtlinie auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Grundstücken und Gebäuden durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bezieht.
Honorarbestandteile
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus:
1. Tabellenhonorar
Die Ausarbeitung, Erstellung und erste Fertigung des Gutachtens wird abgerechnet über das Basishonorar, bestehend aus
den objektunabhängigen Sockelbetrag zuzüglich
dem aus dem Objektwert abgeleiteten Wertanteil multipliziert
mit dem Objektfaktor (je nach Schwierigkeit und Aufwand) zur
Berücksichtigung der Objekt- bzw. Auftragsmerkmale
2. Zeithonorar
Die Ortsbesichtigung (inkl. An-/Abfahrt), die Beschaffung der für die Gutachtenerstellung erforderlichen Objektunterlagen, die Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen sowie von besonderen objektspezifischen Merkmalen wird abgerechnet als
Zeithonorar (nach Stundensatz) oder
Aufwandspauschale
3. Nebenkosten
Zu den Honoraren aus Punkt 1. bis 2. sind zu berücksichtigen:
Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen (Auslagenersatz)
Jeweils geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Honorar für andere Leistungen
Honorare für sonstige Leistungen, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit einem Verkehrswertgutachten stehen (wie z.B. mündliche Beratungen für Vorabprüfungen z. B. für steuerliche Zwecke, gutachterliche Stellungnahmen) werden in der Regel als Zeithonorar vereinbart, welches abhängig ist von der Art und der Besonderheit des Auftrags (Schwierigkeitsgrad, Umfang). Dieses Honorar ist vor Auftragserteilung zu vereinbaren.
Gerne geben wir Ihnen bei einem Gespräch in unserem Büro vorab unverbindlich einen Anhaltspunkt, wie hoch bei Ihnen das jeweilige Honorar in etwa ausfallen wird.
Warum kein Kurzgutachten?
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Immobilien in der Regel um Ihr wesentliches Grundvermögen handelt, gerade Immobilien sind in der Regel sehr wertvolle Vermögensgegenstände, die erfahrungsgemäß einen erheblichen Wert darstellen. Treffen Sie eine Dispositionsentscheidung über Ihre Immobilie, so sollte dies besonders überlegt sein. Dies muss und kann nur mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten adäquat gelöst werden.
Beachten Sie, dass ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten einen erheblichen zeitlichen Aufwand (Marktrecherchen etc.) erfordert. Hierfür sind hohes Fachwissen sowie gute Kenntnisse der einzelnen Märkte unabdingbar. Eine qualifizierte Objektbewertung ohne Ortsbesichtigung ist grundsätzlich nicht möglich.
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Wirkungsbereich
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Landkreis Amberg-Sulzbach
- Amberg i. d. OPf.
- Stadt und Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
- Stadt und Landkreis Schwandorf
- Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
- Weiden i. d. OPf.
- Nürnberg
- Landkreis Nürnberger Land
Zudem werden Gutachten auch für Objekte in folgenden Gebieten erarbeitet:
- Stadt und Landkreis Roth
- Schwabach
- Stadt und Landkreis Fürth
- Landkreis Erlangen-Höchstadt
- Erlangen
- Stadt und Landkreis Ansbach
- Stadt und Landkreis Forchheim
- Stadt und Landkreis Bayreuth
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Netzwerk
Fachgebiet: Bewertung von Schäden an Gebäuden
Hans Hornauer
Dipl.-Ing. (FH)
b. k. Projetentwicklungsgesellschaft mbH
Malterserplatz 2
92224 Amberg
www.bk-baukonzept.de
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Fachgebiet: Gutachterliche und technische Leistungen im Umweltbereich, Erkundung und Sanierung von Altlasten, Entsorgung und Verwertung von Abfällen, Ingenieurgeologie und Hydrogeologie.
Protect Umweltschutz GmbH
Industriestraße 25
92237 Sulzbach-Rosenberg
www.protect-umwelt.de
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Fachgebiet: Entsorgung, Recycling, Transporte
Strobl GmbH Entsorgungsfachbetrieb
Heinrich-Hertz-Straße 6
92224 Amberg
www.strobl-container.de
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Fachgebiet: Planerstellung, Bauzeichnung, Baubetreuung
Richard Heinloth
Martinistraße 17
92342 Freystadt
" Bei der Beschaffung der notwendigen Objektunterlagen
sind wir Ihnen gerne behilflich. "