Meine Leistungen im Überblick
Mein Leistungsspektrum umfasst die mündliche Beratung (Vorabcheck), gutachterliche Stellungnahmen, Verkehrswertgutachten und Mietgutachten. Allerdings erstelle ich keine sog. Kurzgutachten. Mehr Informationen dazu finden Sie unten in der Übersicht.
Ob geplanter An- oder Verkauf Ihrer Immobilie, Zugewinnregelung (Anfangs- und/oder Endvermögen bei Scheidung), Regelung von Erbschaftsangelegenheiten (z. B. Nachweis des sog. niederen gemeinen Werts bei Erbschaftssteuer) oder Pflegeangelegenheiten - die Wertermittlungsanlässe zur Erstellung eines Gutachtens können sehr unterschiedlich gestaltet sein.
Beauftragungsarten
Bewertungsanlässe
Sie erhalten von mir auf den jeweiligen Bewertungsanlass zugeschittene Sachverständigenleistungen bei:
- Erwerb oder Veräußerung
- Finanzierungszwecke (Wertnachweis gegenüber Kreditinstituten)
- Zwangsversteigerung
- Ehescheidung (Zugewinnausgleich) bzw. Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens (z. B. bei Zugewinnregelung)
- Erbauseinandersetzung
- Steuerliche Zwecke (Finanzamt), z. B. bei geplanter vorweggenommener Erbfolge, Ermittlung des gemeinen Werts gemäß § 9 BewG
- Pflegschaftsangelegenheiten
- Schiedsgutachten
- Mietgutachten (z. B. bei Mieterhöhungen) zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken (z. B. Wohnungsrecht, Wegerecht, Leitungsrecht, Nießbrauch etc.)
- Plausibilitätsüberprüfung von bestehenden Gutachten
Bewertungsobjekte
Arbeitsweise/Qualität
Ein Gutachten setzt sich in besonderer Weise mit einem bestimmten Sachverhalt auseinander. Die Form und der Zweck des Gutachtens können dabei unterschiedlich sein. Ein sorgfältig ausgearbeitetes Gutachten benötigt eine vernünftige Planung, da z. B. die Recherche bei Behörden meist sehr viel Zeit beansprucht. Zudem erfordert ein fundiertes Gutachten gerade in den Zeiten sich sehr stark verändernder Immobilienmärkte eine intensive Marktrecherche, um die auf den Gutachtenfall bezogenen wertrelevanten Marktbewegungen richtig deuten und verwerten zu können.
Gerade bei Verkehrswertgutachten ist die Qualität für den Laien nicht sofort sichtbar. Sie steckt im Umfang der Marktrecherche und verleiht den im Gutachten angewandten Wertermittlungsmethoden (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert etc.) ihre Bedeutung.
Die Wertermittlungslehre hat das Vergleichswertverfahren als zuverlässigste Methode eindeutig vor allen anderen Verfahren hervorgehoben. Es stellt die aufwendigste Vorgehensweise dar, deren Anwendung oft richtige "Detektivarbeit" erfordert.
Bitte beachten Sie:
Ein Gutachten ohne konkrete Auswertung von Vergleichspreisen setzt sich nicht in ausreichender Weise mit dem geforderten Sachverhalt auseinander. Die Darstellung der Wertermittlungsverfahren wie Boden-, Sach- und Ertragswert mit anschließender Schätzung des Marktanpassungsfaktors auf Basis bundeseinheitlicher Datenbanken oder sonstiger allgemein veröffentlichter Daten oder gar nur auf "Erfahrungswerten" genügt nicht den an Vollgutachten nach § 194 BauGB gestellten Anforderungen.
Für Sie ist nicht maßgebend, was ich als Sachverständiger von Ihrer Immobilie halte. Für Sie ist wichtig zu wissen, wie der örtliche Immobilienmarkt Ihre Immobilie einschätzt. Dies zu recherchieren ist die Aufgabe des Verkehrswertsachverständigen und in Zeiten sich stark verändernder Immobilienpreise eine nicht leicht zu beantwortende Fragestellung.
Qualität ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
" Kurzgutachten oder sonstige unvollständige Expertisen werden Ihnen nicht weiterhelfen. "
" Für Sie ist nicht wichtig, was ich als Sachverständiger von Ihrer Immobilie halte. Für Sie ist wichtig zu wissen, wie der Immobilienmarkt Ihre Immobilie einschätzt. "