
Bernhard Plössl
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Hintergrund der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
Um Gerichten, Unternehmen, Behörden und Privatleuten die Suche nach fachlich besonders qualifizierten Sachverständigen mit besonders hoher Glaubwürdigkeit und Gewähr für Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit zu erleichtern, wurde die Institution des “öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen” geschaffen. Sie bietet aufgrund ihrer Überprüfung dieser Sachverständigen durch staatliche oder halbstaatliche Stellen die Gewähr der besonderen Sachkunde auf ihrem Fachgebiet sowie für eine uneingeschränkte Vertrauenswürdigkeit. Öffentlich bestellte und vereidgte Sachverständige werden deshalb i. d. R. auch von Gerichten vorzugsweise herangezogen.
Auszug aus § 2 der Sachverständigenordnung
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind (vgl. § 104 Abs. 2 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO, § 173 Abs. 1 VwGO).
Zertifizierung
" Für die Lösung Ihres individuellen Anliegens ist die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens entscheidend.
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